Kleingartenentwicklungsplan 2030 sichert Landes-Parzellen in Berlin für weitere zehn Jahre

Aus der Sitzung des Senats am 25. August 2020: Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, nach der Beratung im Rat der Bürgermeister den Kleingartenentwicklungsplan 2030 (KEP) beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus weitergeleitet.

Der Plan beschreibt die Entwicklungsperspektive der knapp 880 Berliner Kleingartenanlagen mit ihren insgesamt rund 71.000 Parzellen. Der zuletzt 2014 fortgeschriebene Kleingartenentwicklungsplan ist umfassend überarbeitet worden. Er enthält nun erstmals eine Bestandsanalyse und eine Bewertung der Anlagen aus stadtökologischer Sicht. Dies ist vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt mit zunehmender Flächenkonkurrenz insbesondere durch den Wohnungsbaubedarf und mit einer hohen Nutzungsintensität von Grünflächen dringend geboten, um Bedarf und Bedeutung kleingärtnerischer Betätigung in der Großstadt zu beschreiben und wertzuschätzen. Der KEP ist dafür in einem aufwändigen Beteiligungsprozess im Austausch mit Kleingartenverbänden, Interessenträgern, Politik, Behörden und der Fachöffentlichkeit erarbeitet worden.

Senatorin Regine Günther: „Berlins Kleingärten sind unverzichtbar nicht nur für die Menschen, die sie nutzen, sondern auch wegen ihrer ökologischen Bedeutung. Sie leisten einen wichtigen Beitrag insbesondere für die Artenvielfalt und den Klimaschutz in der Stadt. Mit dem Kleingartenentwicklungsplan 2030 geben wir diesem besonderen Stück Stadtgrün daher eine langfristige Perspektive, und zwar gerade im wachsenden Berlin mit seiner immer größeren Konkurrenz um Flächen.“

In Berlin gibt es derzeit 877 Kleingartenanlagen mit 70.953 Parzellen auf rund 2.900 ha. Für vier Fünftel dieser Fläche wird im KEP eine hohe bis sehr hohe Bedeutung im urbanen Kontext festgestellt, etwa hinsichtlich der Schutzwürdigkeit für das Stadtklima (Kühlung, Versickerung, Verdunstung) oder der wohnortnahen Versorgung mit Grünanlagen bei hoher Bevölkerungsdichte in den Quartieren.

Von der Gesamtfläche sind (beziehungsweise werden) insgesamt 82 Prozent dauerhaft gesichert. Für weitere 9,6 Prozent (6.915 Parzellen in 149 Kleingartenanlagen) wird der bislang nur bis Ende 2020 geltende Bestandsschutz auf Landesflächen – trotz des wachsenden Flächenbedarfs für den Wohnungsbau – um ein komplettes Jahrzehnt bis 2030 verlängert. Weitere gut sieben Prozent sind Kleingartenanlagen auf privaten Flächen, die über den KEP als behördenverbindliches Planungsinstrument nicht dauerhaft abgesichert werden können.

Laut den Flächen-Anmeldungen der Bezirke für ihren Bedarf an sozialer Infrastruktur durch die wachsende Stadt wird voraussichtlich nur rund 0,5 Prozent der Gesamtfläche bis 2030 für Schulen, Kitas, Sportplätze oder andere soziale Einrichtungen in Anspruch genommen werden müssen. Aus Gründen der Transparenz werden im KEP zudem weitere Flächen angegeben, die gegebenenfalls für soziale oder auch verkehrliche Infrastrukturmaßnahmen in Anspruch genommen werden, obwohl deren konkrete Realisierung noch nicht feststeht.
Alle Kleingärtner auf betroffenen Landesflächen erhalten eine Entschädigung und das Angebot, eine Ersatzfläche zu pachten.

Der Rat der Bürgermeister hatte dem KEP-Entwurf nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass er noch einmal grundlegend überarbeitet werde. Jenseits kleinerer Änderungen nimmt der Senat eine grundlegende Überarbeitung allerdings nicht in seinen Beschluss auf, da die geplante Schutzverlängerung um zehn Jahre für 9,6 Prozent der Gesamtfläche (rund 280 ha) ansonsten nicht rechtzeitig wirksam würde – denn der bisher gewährte Schutz vor einer möglichen Inanspruchnahme durch den Wohnungsbau läuft Ende des Jahres 2020 aus.

Die Frage, wie Ersatzflächen beschafft und gestaltet werden, soll nach Beschlussfassung des KEP in Zusammenarbeit mit den Bezirken und den Kleingärtnerorganisationen präzisiert werden. Hier sind auch die Bezirke aufgerufen, Flächen aus ihrem Fachvermögen zur Verfügung zu stellen. Flächen für künftige Verkehrsprojekte können erst im Verlaufe der entsprechenden Fachplanungen identifiziert werden.