Kein Aprilscherz in Berlin sind FFP2 Masken Pflicht in Supermärkten im April 2021

Der Berliner Senat hat am 27 März 2021 in einer Sondersitzung Verschärfungen der 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Ab 31 März müssen diese im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, im Einzelhandel und in kulturellen Einrichtungen getragen werden.

In Innenräumen von Geschäften und Dienstleistungsbetrieben müssen Kund:innen grundsätzlich eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske tragen. Sogenannte OP-Masken sind hier nicht ausreichend.

Es gibt bereits Kritik auch wegen wegen höherer Anschaffungskosten für FFP2-Masken.

In geschlossenen Räumen besteht künftig grundsätzlich eine FFP2-Maskenpflicht, um einen besseren Infektionsschutz sicherzustellen. Diese Regelung gilt:

für Fahrgäste öffentlicher Verkehrsmittel einschließlich der Bahnhöfe, Flughäfen und Fährterminals sowie sonstiger Fahrzeuge mit wechselnden Fahrgästen,
für Patientinnen und Begleitpersonen beim Besuch von Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen, sofern dem eine Behandlung nicht entgegensteht, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen von Besucherinnen sowie Patientinnen bzw. Bewohnerinnen, sofern sie sich außerhalb ihres Zimmers aufhalten oder Besuch empfangen,
für Kundinnen in Einzelhandelsgeschäften aller Art sowie in Handwerks-, Dienstleistungs- und anderen Gewerbebetrieben mit Publikumsverkehr, für Besucherinnen von Bibliotheken und Archiven,
in der beruflichen Bildung und der allgemeinen Erwachsenenbildung sowie
für Besucherinnen kultureller Einrichtungen und Freizeiteinrichtungen. Hier beschäftigte Personen bleiben verpflichtet, eine medizinische Maske zu tragen. Die Bürgerinnen sind dringend angehalten, auch bei privaten Zusammenkünften medizinische oder FFP2-Masken zu tragen.