Nach Demo in Berlin am 28 September keine Hilfe für Veranstaltungswirtschaft

Die heutige Debatte im Bundestag hat der vergessenen Branche genauso wenig geholfen, wie das Sonderprogramm der Regierung für den November-Lockdown. Die Pressemeldung vom 30 Oktober 2020.

Der Deutsche Bundestag hat heute zur pandemiebedingten Lage in der deutschen Veranstaltungswirtschaft debattiert. Die Regierung hat ein Sonderprogramm aufgesetzt, das unmittelbar nach der Demonstration von AlarmstufeRot am Mittwochabend kommuniziert wurde. Beides ist dennoch kein Grund zur Freude für die Menschen in der deutschen Veranstaltungswirtschaft.

Mittelbare Dienstleister gehen leer aus

Eine immense Schwachstelle des Sonderprogramms ist, dass mittelbar betroffene Dienstleister nicht berücksichtigt werden. Massen an Soloselbständigen, Einzelunternehmern und mittelständischen Unternehmen gehen hier leer aus. Denn wenn eine Veranstaltung nun ausfällt, etwa ein Konzert, wird zwar der Veranstalter entschädigt. Nicht berücksichtigt sind allerdings Menschen, die beispielsweise die Bühne liefern und aufbauen, das Licht und die Tonanlage installieren und steuern. Der Veranstaltungsausfall ist für sie genauso ruinierend, wie für den Hauptorganisator. Sie werden im aktuellen Sonderprogramm im Stich gelassen.

Realitäten nicht berücksichtigt

Weiterhin erschütternd ist, dass noch immer Betriebe mit mehr als 249 Mitarbeitern nicht vom Programm berücksichtigt sind. Der vorgesehene Bezugszeitraum für die Berechnung der Entschädigung ist mit einem
Monat, nämlich dem November 2019, an den Realitäten der Veranstaltungswirtschaft vorbeigeplant. Nötig ist es, mindestens den Quartalsdurchschnitt zugrunde zu legen.

Völliges aus für Veranstaltungen

Es ist leider davon auszugehen, dass alle Veranstaltungen mit dem 2. November zum völligen Stillstand kommen. Zwar sind theoretisch kleinste Tagungen zu nichtprivaten Zwecken denkbar. Doch diese werden nicht
stattfinden. Einerseits sind Menschen aktuell kaum mehr bereit, öffentliche Anlässe zu besuchen. Zweitens sind Kleinstformate mit den derzeitigen Beschränkungen und Vorgaben nicht kostendeckend produzierbar. Deshalb
muss das Sonderprogramm ausgeweitet werden auf alle ausfallenden Veranstaltungsarten.

Soloselbständige schützen

Abschließend ist es zwingend erforderlich, dass Entschädigungszahlungen im Rahmen des aktuellen Sonderprogramms bei Soloselbständigen und Einzelunternehmen nicht von der Grundsicherung abgezogen werden. Alarmstufe Rot ruft die Regierung dringend zur Nachschärfung der aktuellen Beschlüsse auf.