Berliner Senat beschließt Gesetzentwurf zur Kita-Gesetz-Änderung

Berliner Senat beschließt Gesetzentwurf zur Kita-Gesetz-Änderung: bessere Personalausstattung und mehr Rechte für Eltern. Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – den von der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (Kita-FöG) beschlossen. Er sieht unter anderem vor, dass der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz erweitert, die Personalausstattung verbessert und die Frage der Zuzahlungen verbindlich geregelt wird. Der Gesetzentwurf wird nun ins Abgeordnetenhaus eingebracht. Die Gesetzesänderung soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Senatorin Scheeres: „Parallel zum Ausbau des Kita-Platzangebots und der Abschaffung der Gebühren investieren wir nun erneut in die Qualität der Kinderbetreuung. Nach den Verbesserungen bei der Personalausstattung, die im Sommer wirksam wurden, ist jetzt vorgesehen, mehr Anleitungsstunden für die fachliche Betreuung von Beschäftigten in der berufsbegleitenden Ausbildung zu finanzieren und die Kita-Leitungen zu entlasten. Beides kommt Kindern und Kita-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern gleichermaßen zugute. Die Erhöhung der Anleitungsstunden ist zugleich eine wichtige Maßnahme gegen den Fachkräftemangel. Wir unterstützen damit die Kitas, die Frauen und Männer in der berufsbegleitenden Ausbildung beschäftigen möchten, und tragen dazu bei, dass diese fachlich gut betreut werden. Beim Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz und bei der Frage der Zuzahlungen wollen wir außerdem die Position der Eltern stärken.“

Berliner Senat beschließt Gesetzentwurf zur Kita-Gesetz-Änderung

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Änderungen vor:

Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz wird erweitert. Ab dem 1. Januar 2018 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf bis zu sieben Stunden Förderung/Tag ohne Bedarfsprüfung (Teilzeitförderung). Bisher gilt der Anspruch nur für bis zu fünf Stunden (Halbtagsförderung). Die Senatsverwaltung rechnet mit Mehrkosten von rund 19 Mio. € pro Jahr.
Die Anzahl der Anleitungsstunden für Erzieherinnen und Erzieher in der berufsbegleitenden Ausbildung wird erhöht. Bisher werden im ersten Ausbildungsjahr Mittel für zwei Stunden pro Woche bereitgestellt. Künftig werden im ersten Jahr drei Anleitungsstunden, im zweiten Jahr zwei Stunden und im dritten Jahr eine Stunde finanziert. Der Ausbildungsgang, der ab 1. August 2017 begonnen hat, soll als erster von der Erweiterung profitieren (ab 1. Februar 2018). Für 2018 und 2019 wird mit zusätzlichen Ausgaben von insgesamt 12 Mio. € gerechnet.
Durch die Erhöhung wird die Qualität der Ausbildung verbessert und die Fachkräfte, die für die Anleitung zuständig sind, werden damit entlastet. Insgesamt wird ein Anreiz gesetzt, mehr Personen in der berufsbegleitenden Ausbildung zu beschäftigen.

Der Leitungsschlüssel wird erneut verbessert. Seit dem 1. August 2017 gilt ein Leitungsschlüssel von 1:100 (vorher: 1:110). Mit der Gesetzesänderung soll festgelegt werden, dass ab dem 1. August 2019 ein Schlüssel von 1:90 gilt. Das bedeutet, dass die Kita-Leitung ab 90 Kindern für ihre Tätigkeit freigestellt wird. Bei weniger Kindern werden Zuschläge anteilig bei der Personalbemessung gewährt. Mit der stufenweisen Verbesserung soll den gestiegenen Planungs- und Verwaltungsaufgaben der Kita-Leitungen Rechnung getragen werden.
Durch die stufenweise Verbesserung des Leitungsschlüssels – erst in diesem Jahr und dann ab 2019 – entstehen Mehrkosten von knapp 2,9 Mio. € in 2017, rund 4 Mio. € in 2018 und 8,5 Mio. € in 2019 (jeweils gegenüber dem Vorjahr).

Die Frage von Zuzahlungen wird neu geregelt. Das betrifft zusätzlich vereinbarte, regelmäßige Zahlungen (nicht: Kosten für einmalige Ausflüge oder Veranstaltungen). Ziel der Regelung ist, Eltern vor ungewollten, finanziellen Verpflichtungen zu schützen. Kitas werden öffentlich finanziert und sind ab dem 1. August 2018 für alle Kinder gebührenfrei. Zuzahlungen sollen die Ausnahme sein.
Daher wird unter anderem festgelegt:

– Zuzahlungen dürfen nur für besondere Angebote, die nicht die vom Land Berlin finanzierten Leistungen betreffen und die von den Eltern gewünscht werden, erhoben werden. Eltern können jederzeit einseitig die Vereinbarung kündigen, ohne den Kita-Platz zu verlieren. Für Eltern-Initiativ-Kitas können aufgrund ihrer besonderen Rechtsform abweichende Regelungen hinsichtlich der Kündigung getroffen werden.

– Die Höhe der Zuzahlungen muss angemessen sein. Zuzahlungen müssen bei der Senatsverwaltung spätestens einen Monat im Voraus angezeigt werden. Einzelheiten werden über die Leistungsvereinbarung oder in einer Rechtsverordnung geregelt.

– Die Zuzahlungsregelungen werden ab dem 1. August 2018 wirksam. Die Umsetzung wird unter Einbeziehung der Eltern- und Trägervertretungen vorbereitet.
Die Eigenbetriebe kooperieren künftig enger mit den Jugendämtern, wenn für Kinder in schwierigen Lebenssituationen freie Plätze benötigt werden. Es sollen dafür geeignete Verfahren vereinbart werden, z. B. Zugriffsrechte auf freie Plätze in einem angemessenen Umfang.

Die Bedarfsprüfung von Amts wegen nach Vollendung des dritten Lebensjahres wird abgeschafft. Dies entlastet die Familien und die Jugendämter.