Rundfunkbeitrag steigt in Deutschland – Bundesverfassungsgericht Entscheidung am 5 August 2021

Das Bundesverfassungsgericht hat am 5 August 2021 der Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio stattgegeben. Damit setzte das oberste Gericht die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft.

Der Rundfunkbeitrag steigt damit um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro.

Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und betrug 17,50 Euro pro Monat. Im Geschäftsjahr 2020 lagen die Einnahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei rund 8,1 Milliarden Euro.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-069.html

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Land Sachsen-Anhalt durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt hat. Die Bestimmungen des Artikel 1 des Ersten Medienänderungsstaatsvertrags – mit der darin vorgesehenen Anpassung des Rundfunkbeitrags –gelten vorläufig mit Wirkung vom 20. Juli 2021 bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung über die funktionsgerechte Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio.