Potsdam Coronavirus – Klinikum Ernst von Bergmann Generelles Besuchsverbot

In Klinikum Ernst von Bergmann werden Menschen mit einem geschwächten Gesundheitszustand behandelt. Auf Grund der aktuellen Lage durch das Corona-Virus hat die Klinikumsleitung des Klinikum Ernst von Bergmann mit Wirkung von heute die Besucher- und Zutrittsrregelung in den Kliniken der Klinikgruppe EvB weiter verschärft.

Pressemitteilung Klinikum Ernst von Bergmann vom 31 März 2020

Weiterhin gilt ein generelles Besuchsverbot auf allen unseren Stationen an allen Standorten, um unsere Patientinnen und Patienten, unsere Mitarbeitenden und auch Angehörige und Besucher zu schützen und die Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-COV-2) zu verlangsamen.

Außerdem werden alle Eingänge bis auf Widerruf abgeschlossen und dürfen ausschließlich von Klinikmitarbeitern genutzt werden.

Ausnahmen gelten für folgenden Personenkreise und Eingänge:

Besucher von Schwerstkranken und Kindern unter 16 Jahren (auch Neugeborene) dürfen weiterhin ein Mal am Tag für eine Stunde ihre Angehörigen besuchen. Der Zutritt ist ausschließlich über den Haupteingang (A1) oder die Kindernotaufnahme (F1) möglich. Der Zutritt wird durch Wachschutz kontrolliert und erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung über die jeweilige Station.

Der Zutritt für Subunternehmer oder Leasingkräfte ist ausschließlich über den Haupteingang (A1) nach vorheriger Anmeldung möglich und wird ebenfalls durch Wachschutz kontrolliert.

Patienten mit einem geplanten Krankenhausaufenthalt müssen am Empfang angemeldet werden und können dann über den Haupteingang (A1) oder die Kindernotaufnahme (F1) das Haus betreten. Der Zutritt wird durch Wachschutz kontrolliert.

Der Empfang der Poliklinik bleibt weiterhin täglich von 9.00 bis 15.00 Uhr besetzt, um Angehörigen die Möglichkeit zu geben, etwas abzugeben.

Für Notfälle sind unsere Zentrale Notaufnahme (BB1) und die Zentrale Kindernotaufnahme (F1) weiterhin erreichbar.

Personen mit Infekterkrankungen (Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, akute Bronchitis, grippaler Infekt, Fieber, etc.) erhalten keinen Zutritt.

Die Dauer des Besuchsverbots und der neuen Zutrittsregelung gilt bis zur Aufhebung.