Entwurf des Ersten Medienänderungsstaatsvertrages in Berlin

Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller dem Entwurf des Ersten Medienänderungsstaatsvertrages zugestimmt und den Regierenden Bürgermeister zur Unterzeichnung nach Unterrichtung des Abgeordnetenhauses ermächtigt.

Inhalt des Ersten Medienänderungsstaatsvertrages ist zum einen die Umsetzung der von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in ihrem 22. KEF-Bericht ausgesprochenen Empfehlung, den Rundfunkbeitrag in der nächsten Beitragsperiode (Zeitraum 2021 bis 2024) von derzeit 17,50 € auf dann 18,36 € zu erhöhen. Zum anderen wird eine Anpassung des zugunsten von Radio Bremen und des Saarländischen Rundfunks bestehenden ARD-Finanzausgleichs durch schrittweise Anhebung der Finanzausgleichsmasse vorgenommen.

Bei sämtlichen Änderungen liegt der Fokus auf einem möglichst stabilen Rundfunkbeitrag. Zugleich ist es aber auch notwendig und verfassungsrechtlich vorgegeben, dass ein zukunfts-, leistungs- und wettbewerbsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk sowie dessen bedarfsgerechte Finanzierung gewährleistet werden, um Meinungsfreiheit und -vielfalt sicherzustellen. Es geht darum, den mit der Digitalisierung verbundenen technischen und wirtschaftlichen Veränderungen gerecht zu werden. Zudem sollen die Belange der kleineren Rundfunkanstalten gewahrt werden. Für Berlin ist daher von besonderer Bedeutung, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg am Standort seinen gesellschaftlichen Funktionsauftrag erfüllen kann. Mit der Beitragsanpassung wird jedoch an sämtliche Rundfunkanstalten die Erwartung geknüpft, ihre bisherigen Reformbemühungen fortzusetzen und weitere, über reine Rationalisierungsprozesse hinausgehende Einsparungen zu erzielen.

Entwurf des Ersten Medienänderungsstaatsvertrages in Berlin

Pressemitteilung vom 31.03.2020