Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kündigt auf der Messe DMEA 2022 Strategiegesetz an. „Für eine modernere und bessere Medizin“: Prof. Dr. Karl Lauterbach will Ausbau der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen beschleunigen und unter Aspekte des medizinischen Nutzens stellen. Rollout des e-Rezeptes für zweite Jahreshälfte geplant.
Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat ein Strategiegesetz für die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland angekündigt. Bisher gebe es zwar „viel Taktik, viel Technik, viel Innovation“, sagte der DMEA-Schirmherr zur Eröffnung der DMEA – Connecting Digital Health in Berlin. Es fehle aber an einer „übergreifenden Strategie“, die festlege: „Wo wollen wir wann sein, und was sind die Anwendungen, die dem Nutzer das Gefühl geben, er bekommt eine neue Medizin“. Der Nutzen der Digitalisierung müsse täglich auf allen Ebenen für Patienten und für Leistungserbringer erlebbar und spürbar werden.
Nutzen schneller in Anwendung bringen
Dafür müsse die Anwendung in den Vordergrund rücken, sagte Lauterbach: „Wir müssen vom Ende her denken.“ Digitalisierung im Gesundheitswesen bedeute für ihn „nicht eine andere Form der Dokumentation und Archivierung der Medizin, die wir immer gemacht haben“, sondern tatsächlich „eine bessere Medizin“ in Arztpraxen und Krankenhäuern zu bewirken, die ohne digitale Prozesse nicht möglich wäre. Deshalb werde er nach der Sommerpause einen Strategieprozess ausrollen, in dem alle Beteiligten gemeinsam arbeiten. Am Ende dieses Verfahrens werde ein Gesetz stehen, das Strategie und Infrastruktur zusammenbringt.
Denn gleichzeitig müsse der Ausbau der Infrastruktur beschleunigt werden, betonte Lauterbach. Er habe schon im Jahr 2002 für die Einführung einer elektronischen Patientenakte (ePA) plädiert. Dass diese 20 Jahre später immer noch nicht vollständig eingeführt sei, hätte er sich damals nicht träumen lassen. Die ePA sei aber das Kernstück der Digitalisierung, die Ärztinnen und Ärzten ein ganz anderes Arbeiten ermögliche, Befunde zusammentrage und Doppeluntersuchungen vermeide. Im Zusammenspiel mit anderen Anwendungen wie e-Rezept, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder digitaler Identitätsnachweis komme so „tatsächlich eine neue Medizin zustande“.
e-Rezept: Rollout steht in zweiter Jahreshälfte an
Ein Beispiel für die „neue Medizin“ sei der digitale Identitätsnachweis (e-ID), der zum Beispiel leichtere Einträge in Organspenden-Register ermögliche oder die Online-Sprechstunde und anschließend die Ausstellung eines e-Rezeptes. Den Rollout des e-Rezeptes stellte Lauterbach für die zweite Jahreshälfte in Aussicht. In der aktuellen Testphase seien bislang 10.000 e-Rezepte ausgestellt worden. Die Zielmarke von 30.000 werde voraussichtlich im Sommer erreicht. Dann folge der Rollout – und eine Weiterentwicklung des e-Rezeptes, die den Nutzwert für den Patienten stärker betone.
Das deutsche Gesundheitswesen werde sich ohne Digitalisierung nicht wesentlich weiterentwickeln, erklärte Lauterbach. Die Digitalisierung sei „eine Voraussetzung dafür, dass das deutsche Gesundheitssystem besser und moderner wird“. Er verstehe sich deshalb nicht nur als Gesundheitsminister, sondern auch als „Digitalisierungsminister“.