Der Berliner Fußball-Verband bereitet die Einleitung eines sportgerichtlichen Verfahrens gegen den Vizepräsidenten des CFC Hertha 06, Ergün Cakir, vor. Vorausgegangen waren Äußerungen, die der Vereinsfunktionär im Rahmen der „Sport inside“-Reportage „Judenhass auf Deutschlands Sportplätzen“ vom 27. Januar 2023 getroffen hatte. In den Interviewpassagen verteidigte Cakir das Verhalten zweier Spieler seines Vereins, die nach antisemitischen Entgleisungen beim A-Junioren-Bezirksligaspiel gegen den TuS Makkabi am 13. November 2022 vom BFV-Sportgericht mit einem zweijährigen Ausschluss aus dem Verband sanktioniert wurden.
„Die von Ergün Cakir getroffenen Äußerungen sind aus Sicht des Berliner Fußball-Verbands völlig inakzeptabel und nicht mit den in der Satzung verankerten Werten vereinbar“, erklärt BFV-Präsident Bernd Schultz. „Die Einleitung eines sportgerichtlichen Verfahrens auf Antrag des Präsidiums ist daher die folgerichtige Konsequenz. Im Zuge dessen wird auch überprüft, ob der CFC Hertha 06 bereit ist, nachhaltige Schritte zur Bekämpfung von Antisemitismus aufzunehmen. Gleichzeitig befinden wir uns auch mit Verantwortlichen des betroffenen TuS Makkabi im Austausch.“
BFV erwartet Maßnahmenkatalog von Hertha 06.
Bereits am 28. Januar 2023, einen Tag nach Veröffentlichung des „Sport inside“-Beitrags, hatte der Berliner Fußball-Verband auf Initiative von BFV-Vizepräsident Recht, Jan Schlüschen, Ergün Cakir zu einem Gespräch aufgefordert. Dieses fand schließlich am 6. Februar 2023 statt. Darin entschuldigte sich der Vizepräsident des CFC Hertha 06 für das Verhalten der sanktionierten Spieler und gestand Fehler in Bezug auf seine Äußerungen ein.
„Ich habe Herrn Cakir im persönlichen Gespräch darauf hingewiesen, dass der Verband ein Sportgerichtsverfahren einleiten wird und von Seiten des CFC Hertha 06 die Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs erwartet“, sagt Jan Schlüschen und fügt an: „Dieser ist bis zum 7. Februar 2023 einzureichen und soll nachhaltige Konzepte zur Bekämpfung von antisemitischen Strukturen im Verein und im Berliner Fußball sowie konkrete Umsetzungsschritte aufzeigen. Der eingereichte Maßnahmenkatalog soll im Zuge des Verfahrens geprüft und evaluiert werden.“