Verbesserung des Mieterschutzes in Berlin für die Dauer der Corona Krise

Maßnahmen zur Verbesserung des Mieterschutzes in Berlin für die Dauer der Corona Krise. Aus der Sitzung des Senats am 24. März 2020:

Auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, und des Senators für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Dr. Dirk Behrendt, hat der Senat Maßnahmen zur Verbesserung des Mieterschutzes und zur Vermeidung von Wohnungsverlusten für die Dauer der Corona-Krise beschlossen.

Senatorin Lompscher: „Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist es von äußerster Dringlichkeit, dass die Menschen sich überwiegend in ihren Wohnungen aufhalten. Deshalb ist es wichtig, den Mieterinnen und Mietern Sicherheit in Bezug auf den Erhalt ihrer Wohnungen zu geben. In diesen Zeiten darf Solidarität keine leere Worthülse sein. Eventuell drohender Wohnungsverlust muss vermieden und denjenigen, die durch die Corona-Krise ihre Miete nicht mehr bezahlen können, geholfen werden.“

Senator Dr. Behrendt: „In Zeiten der Corona-Krise gilt mehr denn je: Mieterinnen und Mieter dürfen jetzt nicht im Stich gelassen werden. Angesichts der wirtschaftlichen Folgen dieser Pandemie erleiden Millionen Menschen enorme finanzielle Einbußen. Wenn sich diese Menschen auch noch darum sorgen müssten, ob sie ihr Dach über dem Kopf verlieren, dann wäre das sehr hart. Daher brauchen Mieterinnen und Mieter dringend besseren Schutz.“

Der Senat begrüßt das gesetzgeberische Handeln des Bundes, den Kündigungsschutz bei Mietrückständen für Wohn- und Gewerberäume deutlich auszuweiten.

Der Senat wird bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und bei der berlinovo dafür Sorge tragen, dass diese bis auf Weiteres bei Mietrückständen individuelle und kulante Lösungen vereinbaren, keine Kündigungen wegen Zahlungsrückständen aussprechen und auch keine Räumungen bewohnter Wohnungen durchführen. Gleiches gilt für Gewerberäume. Der Senat appelliert an die privaten Berliner Vermieterinnen und Vermieter, in gleicher Weise zu verfahren.

Bei Verstößen gegen Melde- und Informationspflichten gemäß MietenWoG (Mietendeckelgesetz) wird aufgrund der Corona-Krise bis auf Weiteres auf Sanktionen verzichtet.

Der Senat wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Durchsetzung von Räumungstiteln für Wohnraum bis auf Weiteres auszusetzen.

Der Senat wird außerdem bei den Versorgungsunternehmen darauf hinwirken, dass diese für die Dauer der Corona-Krise auf Strom- und Gassperren verzichten, denn zum Wohnen gehört eine sichere Versorgung mit Strom und Gas.

Der Senat wird sich auch an der Erarbeitung von Maßnahmenprogrammen des Bundes zum Umgang mit Mietverzichten, Mietausfällen und Mietrückständen aktiv beteiligen und bei Bedarf eigene Hilfsangebote für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter beschließen.