Schließung Gaststätten in Berlin 10 10 2020 Präzisierung zur Anwendung der Infektionsschutzverordnung

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit: Um möglichen Unklarheiten bei der Anwendung der in der vom Senat von Berlin beschlossenen Siebten Änderung der Infektionsschutzverordnung enthaltenen Vorschrift zur Schließung von Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes am kommenden Samstag, den 10. Oktober 2020, also am Tag des Inkrafttretens der Verordnung, zu begegnen, gibt das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin folgende Präzisierung:

Die verbindlichen Schließzeiten für Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes gelten bereits mit dem Inkrafttreten der Verordnung ab 0.00 Uhr am Samstag, den 10. Oktober 2020. Das bedeutet in der Praxis, dass Gaststätten auch zu diesem Zeitpunkt am Morgen des 10. Oktober 2020 um 0.00 Uhr schließen müssen.

Die betreffende Vorschrift sieht vor, dass Gaststätten in der Zeit von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr des Folgetages schließen.

Gaststättenschließungen am kommenden Samstag – Präzisierung zur Anwendung der Siebten Änderung der Infektionsschutzverordnung

Pressemitteilung vom 08.10.2020