Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in Berliner Bussen und Bahnen wird künftig ein Bußgeld fällig. Das hat der Senat am Dienstag, 23 Juni 2020 beschlossen.
Bußgelder:
Ordnungswidrig im Sinne der Verordnung und des Infektionsschutzgesetzes ist es grundsätzlich, wenn die Vorgaben für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht eingehalten werden. Hier kann in allen Anwendungsbereichen ein Bußgeld zwischen 50 und 500 € fällig werden, auch im ÖPNV.
Senat beschließt SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
Pressemitteilung vom 23.06.2020