Bundesgesundheitsministerium verletzt Pressefreiheit durch bevorzugte Verbreitung seines Portals

Kooperation von Google und Bundesgesundheitsministerium diskriminiert Verlagsangebote. Pressemitteilung vom Verband Deutscher Zeitungsverleger vom 11 November 2020. Der VDZ reagiert mit scharfer Kritik auf das Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit, sein Gesundheitsportal privilegiert durch Google zu verbreiten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Google hatten gestern eine Kooperation verkündet. Danach soll Google die vom Bundesministerium herausgegebene und finanzierte redaktionelle Berichterstattung über Gesundheitsfragen in seiner Monopolsuche privilegiert vor entsprechenden Angeboten der Presseverlage anzeigen. Bereits am Tag 1 der Kooperation finden sich auf der maßgeblichen ersten Suchergebnisseite bei Stichproben in der Regel fast nur noch Regierungsinformationen zu Gesundheitsfragen. Der VDZ sieht in dieser Kooperation staatlicher Medientätigkeit mit dem Suchmonopol eine Verletzung von Mediengrundrechten:

„Schon dass ein Bundesministerium überhaupt ein eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibt, ist mit der Staatsfreiheit der Medien nicht vereinbar und ein unannehmbarer Eingriff in den freien Pressemarkt, der sich nach wirtschaftlichen Grundsätzen finanzieren muss“, erklärte Dr. Rudolf Thiemann, Präsident der Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger und geschäftsführender Gesellschafter der Liborius-Verlagsgruppe. „Nun aber lässt das Bundesgesundheitsministerium seine Gesundheitsberichterstattung auch noch durch das Quasi-Suchmonopol an allen Verlagsangeboten vorbei privilegiert verbreiten. Eine solche Verdrängung der privaten Presse durch ein staatliches Medienangebot auf einer digitalen Megaplattform ist ein einmaliger und neuartiger Angriff auf die Pressefreiheit.

Bundesgesundheitsministerium verletzt Pressefreiheit durch bevorzugte Verbreitung seines Gesundheitsportals via Google

https://www.vdz.de/nachricht/artikel/kooperation-von-google-und-bundesgesundheitsministerium-diskriminiert-verlagsangebote/