Berliner, die zum Einkaufen nach Polen fahren, müssen ab 23 Dezember 2020 nach Wiedereinreise in Quarantäne

Der Senat hat am 22 Dezember auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, eine Änderung der Verordnung zur Neufassung der Berliner Vorschriften zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen.

Die Änderung betrifft die Streichung des § 22 Absatz 2 Nummer 1, der besagt, dass Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 2 Nummer 17 des Infektionsschutzgesetzes aufgehalten haben oder nur für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen von Quarantänemaßnahmen befreit sind.

Damit müssen Berlinerinnen und Berliner, die beispielsweise zum Einkaufen nach Polen fahren wollen, nach Wiedereinreise in Quarantäne.

Die Verordnung tritt am 23. Dezember 2020 in Kraft. Sie finden die komplette Verordnung unter: https://www.berlin.de/corona/.

Senat beschließt Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Pressemitteilung vom 22.12.2020