Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmen Verordnung in Berlin ab 4 Juni 2021

Der Senat hat sich am 01. Juni 2021 auf folgende Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung verständigt. Die neue Verordnung gilt ab dem 4. Juni 2021

Kontaktbeschränkungen:

Kontaktbeschränkungen drinnen 6 Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)
Kontaktbeschränkungen draußen 10 Personen aus fünf Haushalten (plus Kinder bis 14)
Alkoholbeschränkung:

Verbot von Abgabe, Ausschank und Verkauf von Alkohol von 0 Uhr bis 5 Uhr (statt 23-5 Uhr)
Veranstaltungen:

Veranstaltungen im Freien bis zu 500 Personen
(ab 250 Personen generell Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept)
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 100 Personen
(ab 11 Personen Testpflicht)
Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung und nach Hygienerahmenkonzept Kultur sowie für Pilotprojekte
Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Trauerfeiern, Hochzeiten und Taufen mit bis zu 50 Personen im Freien und in geschlossenen Räumen, Testpflicht ab 11 Personen
Singen in geschlossenen Räumen nach Maßgabe Hygienerahmenkonzept zulässig
Kulturelle Veranstaltungsorte:

Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser etc. dürfen wieder öffnen. Regeln wie bei Veranstaltungen

Freizeitangebote:

Freizeitangebote im Freien (Kletterwald etc.) mit Reservierungs- und Testpflicht
Innenbereiche Zoo, Tierpark, Botanischer Garten mit Reservierungs- und Testpflicht
Sport:

Sport im Freien in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene
Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen von maximal 10 Personen, Testpflicht für Erwachsene
Fitness-, Sport- und Tanzstudios mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht
Wettkämpfe im Freien in allen Sportarten mit Testpflicht und ohne Zuschauer
Wettkämpfe für Profisport mit Zuschauern, Personenobergrenzen und Testpflicht
Einzelhandel:

Gesamter Einzelhandel ohne Testpflicht
Flohmärkte und Kunstmärkte sowie Spezialmärkte dürfen öffnen

Gastronomie:

Gastronomie innen mit Personenbegrenzung, Reservierungspflicht, Testpflicht
Gastronomie außen ohne Testpflicht
Hotels:

Touristische Übernachtungen möglich ab 11.06. , Testpflicht
Hochschulen:

Öffnung Bibliotheken, PC-Pools und Arbeitsräume sowie Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen an Hochschulen mit Hygienekonzept
Mensenöffnung analog zu Gastronomie

Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung in Berlin ab 4 Juni 2021

Pressemitteilung vom 01.06.2021