Am 1. Dezember 2021 tritt das vollständig modernisierte Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Das Gesetz schafft einen maßgeschneiderten und zukunftsorientierten Rechtsrahmen für den deutschen Telekommunikationsmarkt, stärkt die Rechte der Endkunden und beschleunigt den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen.
Auch im Vertragsrecht kommen Neuerungen auf die Verbraucher zu. Verbraucher können Verträge ab 1 Dezember nach einer automatischen Verlängerung jederzeit mit Monatsfrist kündigen. Sie können spätestens nach zwei Jahren und dann monatlich aus einem Vertrag heraus. Anbieter müssen vorher über diese Möglichkeit informieren. Bisher war die Verlängerung um ein Jahr mit Kündigung zum Ablauf des Jahres der Regelfall.
Insbesondere die Vertragslaufzeit war ein zwischen den Ressorts sehr intensiv diskutiertes Thema. Die Anbieter müssen künftig aber auch einen Vertrag mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten anbieten, bevor es zu einem Vertragsschluss kommt.