Tanzen in Berlin ab 8 Dezember 2021 nur im Freien unter 2G Bedingungen

In Berlin kann man ab 8 Dezember 2021 nur im Freien tanzen. Tanzlustbarkeiten und ähnliche Unternehmen in Innenräumen sind untersagt, Tanzlustbarkeiten im Freien können unter 2G-Bedingungen für den Publikumsverkehr geöffnet werden.

Der Senat von Berlin hat am 3. Dezember 2021 auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am Mittwoch, 8. Dezember 2021, in Kraft treten.

Pressemitteilung vom 03.12.2021