Soforthilfen für Gastronomie in Berlin im Oktober 2020

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Der Berliner Senat hat als Reaktion auf die steigenden Infektionszahlen in Berlin eine Verschärfung der Corona-Regeln und ab dem 10. Oktober 2020 eine Schließzeit für Geschäfte, Bars und Restaurants beschlossen. Die eingeschränkten Öffnungszeiten können zu erheblichen existenzgefährdenden Umsatzeinbußen führen und damit den Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge haben. Um dem in ausreichendem Maße begegnen zu können, hat der Senat in seiner Sitzung am 15. Oktober 2020 ein Unterstützungsprogramm beschlossen.

Senatorin Ramona Pop: „Mit diesem schnellen und zielgenauen Hilfsprogramm für Betriebe der Schankwirtschaft unterstützen wir insbesondere diejenigen, die ihren bisherigen Hauptumsatz am späten Abend und nachts erwirtschaften. Diese können unbürokratisch bis zu 3000 Euro Mietzuschuss beantragen. In begründeten Einzelfällen können auch andere Betriebe des Einzelhandels von diesem Programm profitieren.“

Senator Dr. Matthias Kollatz: „Teile der Gastronomie sind besonders von der Sperrstundebetroffen. Wir haben heute ein einfaches Programm beschlossen, das auch grundsätzlich verlängert werden kann. Es verzichtet bewusst auf komplizierte Bescheinigungsverfahren, auch muss kein Steuerberater eingeschaltet werden. Deshalb sind wir optimistisch, dass wir rasch helfen können. Es muss eine echte Soforthilfe sein, die eben auch sofort wirkt.“

Das Land Berlin trägt mit dem Programm dazu bei, die negativen Auswirkungen der Corona-Krise, speziell der zum 10. Oktober 2020 eingeführten Schließzeiten abzufedern und damit die Schäden für die Gesamtwirtschaft und insbesondere für die Schankwirtschaften wie Bars zu begrenzen.

Eckwerte des Programms:

Zielgruppe sind alle Unternehmen, die in der Gewerbedatenbank des Landes Berlin als Gastronomiebetriebe – Untergruppe Ausschank von Getränken gemeldet sind (ca. 2500) und durch die Schließzeit verursachte existenzbedrohende Umsatzeinbußen plausibel machen. In Ausnahmefällen können auch Unternehmen anderer Branchen (im Einzelhandel z.B. Spätverkaufsstellen) Anträge stellen, wenn sie nachweisen, dass signifikante Umsatzeinbußen im Vergleich zum Vormonat entstanden sind.
Die Laufzeit des Programms ist beschränkt auf die Dauer der verschärften Corona-Regeln, also zunächst bis zum 31. Oktober 2020.
Gefördert werden ausschließlich die Kosten für Gewerbemieten (monatliche Nettokaltmiete) bis zu einer Obergrenze von 3000 Euro. Von den Vermietern wird bei Überschreitung der Obergrenze ein entsprechendes Entgegenkommen erwartet.
Die Abwicklung des Programms soll die Investitionsbank Berlin (IBB) übernehmen.

Senat beschließt Soforthilfen für Betriebe der Schankwirtschaft

Pressemitteilung vom 15.10.2020