Die Digital-Gesetze sind verabschiedet und damit ist die gesetzliche Grundlage für die Digitalisierung des Gesundheitswesens geschaffen. Wie es nun weitergehen wird, war ein Thema im Pressegespräch zur DMEA 2024.
Matthias Meierhofer, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Gesundheits-IT – bvitg e. V. sowie Gründer und Vorstandsvorsitzender der Meierhofer AG, Melanie Wendling, Geschäftsführerin des bvitg und Katja Kümmel, CIO am Universitätsklinikum Münster (UKM) haben einen ersten Einblick in die wichtigsten Themen der DMEA 2024 gegeben. Außerdem haben sie darüber diskutiert, wie es nach der Verabschiedung der Digital-Gesetze nun weitergehen wird.
Matthias Meierhofer: „Für die Modernisierung des deutschen Gesundheitswesens war 2023 das Jahr der politischen Weichenstellungen: Ausgehend von der Digitalisierungsstrategie wurden mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz) und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) zwei große Gesetzespakete aus dem Bundesgesundheitsministerium rechtskräftig. Das so genannte Opt-Out Verfahren der elektronischen Patientenakte (ePA) ist ein wesentlicher Paradigmenwechsel und schafft die Voraussetzung für eine effektive Umsetzung digitaler Innovationen im Gesundheitswesen. Damit wird der längst überfällige sektorenübergreifende Gesundheitsdatenaustausch der Patient:innen in Deutschland funktionieren. Das ist eine gute Nachricht für alle.“
Melanie Wendling: „An der Entwicklung der DMEA kann man sehr schön die Dynamik der Gesundheits-IT ablesen. Zunächst aus der Krankenhaus-IT entstanden, sieht man inzwischen digitale Anwendungen über alle Sektoren hinweg. Wir hoffen, dass sich der Schwung und die Agilität der Branche auch auf die Stakeholder im Gesundheitswesen überträgt und wir endlich positiv konnotiert über die Digitalisierung des Gesundheitswesens sprechen.“
Katja Kümmel: „Digitalisierung braucht Prozesse, Standardisierung, Kreativität, Köpfe und ganz viel Flexibilität und Geschwindigkeit. Die Gesetzgebung muss die richtige Dosis der Regulierung dazu liefern. Nicht zu viel und nicht zu wenig.“