Kulturfonds Energie des Bundes – Antragstellung in Berlin möglich im März 2023

Ab sofort ist die Antragsstellung für den Kulturfond Energie des Bundes auf der Antragsplattform www.kulturfonds-energie.de möglich. Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche als auch privatrechtliche Akteure: Kultureinrichtungen mit einem öffentlich zugänglichen Kulturangebot sowie Kulturveranstalterinnen und -veranstaltern, die ihre ticketbasierten Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtungen antragsberechtigt sind. Der Kulturfonds Energie des Bundes berücksichtigt die Kosten für netzbezogenen Strom sowie leitungsgebundene Energieträger wie Gas und Fernwärme.

Bei öffentlichen Kultureinrichtungen und Einrichtungen der kulturellen Bildung werden bis zu 50 Prozent der Mehrkosten gefördert, bei privatwirtschaftlichen bis zu 80 Prozent.

Anträge können jeweils rückwirkend für einen Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 gestellt werden.

Insgesamt stehen für den Kulturfonds Energie eine Milliarde Euro zur Verfügung.

Die Kulturministerinnen und –minister der Länder stimmten in der 9. Kulturministerkonferenz sowie im 18. Kulturpolitischen Spitzengespräch am 15. März 2023 der für die Durchführung des Kulturfonds Energie erforderlichen Verwaltungsvereinbarung zu. Nordrhein-Westfalen bietet eine zentrale, von allen Ländern finanzierte Hotline an und die Freie und Hansestadt Hamburg stellt für alle Länder eine IT-Plattform bereit. Weiterführende Informationen zur Förderung und Antragsstellung sind zu finden unter
www.kulturfonds-energie.de.

Die kostenfreie Hotline 0800 6645685 ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00-17:30 Uhr zu erreichen.

Kulturfonds Energie des Bundes – Antragstellung ab sofort möglich

Pressemitteilung vom 17.03.2023