Kitas in Berlin 22 Februar 2021

Der Senat hat auf Vorschlag von Senatorin Sandra Scheeres und unter Berücksichtigung der Bund-Länder-Gespräche am 10. Februar Folgendes festgelegt:

Für die Kitas:

Die Berliner Kitas sind weiterhin im Notbetrieb. Ab dem 22. Februar 2021 wird der Zu-gang zur Notbetreuung moderat erweitert: Die Obergrenze für die maximale Auslastung einer Kita wird von derzeit 50 Prozent auf 60 Prozent erhöht. Der bevorstehende Übergang in die Schule sowie Sprachförderbedarf werden als weitere besondere pädagogische Gründe für die Notbetreuung anerkannt.
Voraussetzung für die Notbetreuung ist weiterhin, dass die Eltern entweder einen sog. systemrelevanten Beruf ausüben, alleinerziehend sind oder besondere soziale/pädagogische Gründe vorliegen und die Kinderbetreuung nicht anders organisiert werden kann. Wird die zulässige Auslastungsgrenze nicht überschritten, dürfen auch Kinder mit einem dringenden Betreuungsbedarf die Notbetreuung in Anspruch nehmen, deren Eltern nicht in einem systemrelevanten Bereich arbeiten.