Kernkraftwerk Brunsbüttel in Deutschland Schaden an einer Entleerungsleitung – Meldung 5 Oktober 2022

Im Kernkraftwerk Brunsbüttel ist es bei Spülmaßnahmen an einer Entleerungsleitung am 28.09.2022 zu einer Leckage gekommen. Die schadhafte Leitung ist Teil des Konzentrat-Aufbereitungssystems und befindet sich im Sperrbereich des Reaktorgebäudes des Kernkraftwerkes. In der Nähe der Leckagestelle wurde durch die Vattenfall-Betreibergesellschaft eine geringe Kontamination mit radioaktiven Stoffen auf einer Fläche festgestellt.

Da die Rohrleitung im Aufbereitungsbetrieb aktivitätsführend ist, musste die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brunsbüttel atomrechtlich nach der Kategorie „N“ melden. Die Reaktorsicherheitsbehörde hat Sachverständige mit weiteren aufsichtlichen Prüfungen in der Sache hinzugezogen.

Hintergrund: Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bereits seit 2007 dauerhaft abgeschaltet. Ende 2018 wurde die Stilllegungsgenehmigung erteilt und der Abbau der Anlage hat begonnen. Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S).

Pressemitteilung 05.10.2022

Schaden an einer Entleerungsleitung im Aufbereitungssystem des Kernkraftwerks Brunsbüttel

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/Presse/PI/2022/1022/221005_ME_Kernkraftwerk_Brunsb%C3%BCttel.html?nn=549a8fa0-66c0-4da0-9f19-70e4be245eac