Informationen zur Grundsicherung für Geflüchtete aus der Ukraine – Antrag beim Jobcenter stellen

Derzeit erhalten Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zum 1. Juni 2022 wechseln sie in die Grundsicherung, sobald sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Um Sozialleistungen vom Jobcenter zu erhalten, muss ein Antrag beim Jobcenter des derzeitigen Wohnbezirkes gestellt werden.

Dieser Antrag kann bereits heute gestellt werden. Antragsunterlagen und weitere Informationen sind auf der Webseite der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit einsehbar. Die Informationen stehen in deutscher, englischer, ukrainischer und russischer Sprache zur Verfügung. Zusätzlich bietet die Bundesagentur für Arbeit eine bundesweite Hotline an. Dort beantworten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fragen auch in russischer und ukrainischer Sprache.

Geflüchtete, die die Voraussetzungen (noch) nicht erfüllen, erhalten weiterhin Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-bb/antragstellung-jobcenter-gefluchtete-ukraine