BayVGH: Bekleidungsgeschäfte dienen dem täglichen Bedarf und fallen nicht unter die derzeitige 2G Regelung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom heutigen Tag den Eilantrag eines Bekleidungsunternehmens gegen die 2G-Regelung als unzulässigabgelehnt, weil Bekleidungsgeschäfte dieser Zugangsbeschränkung als Geschäfte zur „Deckung des täglichen Bedarfs“ nicht unterfallen. Die Antragstellerin hatte sich gegen § 10 Abs.…