Im Vorfeld des 23. Internationalen Fachkongresses für erneuerbare Mobilität präsentiert Marlene Mortler, Vorsitzende des Bundesverbands Bioenergie e.V. (BBE), die aktuellen Herausforderungen und Anliegen der Biokraftstoffbranche. Im Fokus steht der vom Bundeskabinett kürzlich beschlossene Entwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgas-Quote (THG), mit dem die Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III in nationales Recht umgesetzt wird. Mortler erklärt: „Mit dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der THG-Quote setzt die Bundesregierung zwar wichtige Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf um. Gleichzeitig droht Deutschland jedoch die vorgegebene Umsetzungsfrist der RED III, 21. Mai 2025, deutlich zu verfehlen – mit spürbaren negativen Folgen für die Biokraftstoffbranche und die quotenverpflichteten Unternehmen. In der vorliegenden Form reicht der Entwurf nicht aus, um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor sicher zu erreichen.“
Nach Einschätzung des BBE ist der erneuerbare Kraftstoffsektor weiterhin durch gefälschte Nachhaltigkeitsnachweise belastet, die auf Betrug mit angeblich fortschrittlichen Biodieselimporten und unzureichende behördlichen Kontrollen zurückzuführen sind. Dies untergrabe das Vertrauen in die THG-Quotenregelung und verhindere Investitionen in nachhaltige Kraftstoffe. „Die vorgesehene Abschaffung der Doppelanrechnung sogenannter fortschrittlicher Kraftstoffe aus bestimmten Abfall- und Reststoffen begrüßen wir ausdrücklich. Dies ist die wichtigste Maßnahme, dem Betrugsanreiz zu begegnen und die physische Nachfrage nach Biokraftstoffen zu erhöhen”, betont Mortler. Entscheidend sei nun eine schnelle Umsetzung der vorgesehenen Kontrollinstrumente. „Bei Verdachtsfällen müssen Witness Audits überall möglich sein. Behördliche Vor-Ort-Kontrollen sind ein zentrales Element der Betrugsprävention und müssen deshalb schnellstmöglich verbindlich werden“, so Mortler. „Die für 2028 vorgesehene Anhebung der THG-Quote muss auf 2027 vorgezogen werden“, fordert Mortler weiter. „Nur so lassen sich die bestehenden Überschüsse abbauen, die unter anderem durch missbräuchliche Doppelanrechnungen und Kontrollversagen entstanden sind.“
Positiv bewertet der BBE, dass die vom Bundesumweltministerium ursprünglich vorgesehene Absenkung der Obergrenze zur Anrechnung für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse in der Ressortabstimmung korrigiert wurde. Das nachhaltig verfügbare Potenzial von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse werde bisher aber weiter nicht ausgeschöpft. „Klimaschutz wird verschenkt, wenn heimische Biokraftstoffe exportiert werden, statt sie im Verkehrssektor einzusetzen“, kritisiert Mortler. Notwendig sei eine schrittweise Anhebung der Obergrenze auf die nach EU-Recht zulässigen 5,8 Prozent. Dies diene der Kompensation des durch den Hochlauf der Elektromobilität sinkenden physischen Kraftstoffbedarfs und der Sicherstellung bezahlbarer individueller Mobilität. Ziel müsse es sein, auch in Zukunft mindestens das rechnerisch gleiche Biokraftstoffvolumen gezielt für den Klimaschutz einsetzen zu können, so die BBE-Vorsitzende.
„Ob im Schwerlastverkehr, in der Landwirtschaft, in Fahrzeugflotten oder im Fahrzeugbestand mit Verbrennungsmotor – Biokraftstoffe wie Biodiesel, Bioethanol, HVO, Bio-LNG oder Biomethan bleiben dort unverzichtbar, wo Elektrifizierung auch in Zukunft an ihre Grenzen stößt“, erklärt Mortler. Laut aktuellem Evaluationsbericht der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sparten nachhaltige Biokraftstoffe im Jahr 2024 rund 11,5 Mio. t CO2 ein und konnten die Treibhausgaseinsparung gegenüber fossilen Kraftstoffen auf durchschnittlich 96 Prozent steigern.
Darüber hinaus fordert der BBE eine europarechtskonforme Zulassung von biogenem Wasserstoff. „Der selektive Ausschluss von biogenem Wasserstoff in Mineralölraffinerien ist nicht richtlinienkonform“, stellt Mortler klar. „Artikel 25 der RED III kennt keine solche Differenzierung. Der aktuelle Gesetzentwurf ist an dieser Stelle unionsrechtlich angreifbar.“ Biogener Wasserstoff könne eine zusätzliche und kurzfristig verfügbare Option für den gewollten Wasserstoffhochlauf sein. „Biomethan-Reforming in Raffinerien eröffnet eine weitere Absatzoption für Biomethan und schafft zugleich eine zusätzliche erneuerbare Wasserstoffquelle“, so Mortler.
Angesichts der insgesamt ambitioniert steigenden THG-Quote mahnt der BBE schließlich eine übergeordnete Kraftstoffstrategie an. „Steigende Klimaschutzziele lassen sich nicht allein mit Quoten erfüllen – wir brauchen höhere reale Biokraftstoffbeimischungen“, erläutert Mortler. „B10 beim Diesel sowie höhere Ethanolbeimischungen in Benzin sind nach heutigen Kraftstoffnormen möglich“, so Mortler. Erforderlich sei daher eine zügige und ambitionierte Anpassung der 10. BImSchV – mit E10 als Schutzsorte und der Einführung von E20.
Der BBE appelliert an Bundestag und Bundesrat, im parlamentarischen Verfahren gezielte Nachbesserungen vorzunehmen. „Nur wenn Betrug wirksam verhindert, europarechtliche Spielräume genutzt und Beimischungen erhöht werden, kann die RED III im Verkehr ihr Klimaschutzpotenzial entfalten“, erklärte Mortler abschließend.
Mit Blick auf die EU äußert Mortler die Erwartung, dass die Nutzung der so genannten Unionsdatenbank (UDB) erst dann für die Wirtschaftsteilnehmer verpflichtend werden dürfe, wenn deren reibungsloses Funktionieren durch die EU-Kommission sichergestellt sei.
Diese und viele andere relevanten Themen rund um Biokraftstoffe, Biomethan und E-Fuels wird die Branche gemeinsam mit Entscheidungsträgern aus Politik, Forschung und Wirtschaft diskutieren. Das vollständige Programm zum 23. Internationalen Fachkongress für erneuerbare Mobilität „Kraftstoffe der Zukunft 2026“ am 19. und 20.01.2026 im CityCube in Berlin und Informationen zur Anmeldung finden Sie unter: www.kraftstoffe-der-zukunft.com