Diesel Fahrverbote in Berlin – Kommentar

Das Verwaltungsgericht hat heute im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Berlin eine mündliche Entscheidung verkündet. Danach wird das Land Berlin verpflichtet, bis zum 31. März 2019 einen Luftreinhalteplan aufzustellen. Dabei soll das Land Berlin an einigen Straßenabschnitten, an denen die Grenzwerte stark überschritten werden, Fahrverbote einführen. Von der Einführung eines zonenbezogenen Fahrverbots hat das Gericht abgesehen. Das Gericht hat die bisher ergriffenen Maßnahmen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewürdigt.

Das Gericht hat das Land Berlin verpflichtet, Diesel-Fahrverbote für mindestens elf Straßenabschnitte in der Innenstadt zu verhängen. Dort dürfen laut Urteil spätestens ab Ende Juni 2019 keine Diesel-Pkw und keine Diesel-Lkw der Euro-Abgasnormen 1 bis 5 mehr fahren.

Regine Günther: „Auch in Berlin müssen Fahrverbote zum Schutz der Gesundheit verhängt werden. Hierfür sind die Bundesregierung und die Automobilindustrie verantwortlich. Die Bundesregierung ist mit ihren wirkungslosen ‚Dieselpaketen‘ auf ganzer Linie gescheitert. Es wäre Sache der Automobilindustrie, mit einer Hardwarenachrüstung der Dieselfahrzeuge für wirksamen Gesundheitsschutz zu sorgen und Fahrverbote zu verhindern.“

Berlin ist gut auf das Urteil vorbereitet. In den vergangenen Monaten wurde viel getan, um die NO2-Belastung zu senken und die Erarbeitung des Luftreinhalteplans hat begonnen. Nach Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründung werden die kommenden Schritte im Senat erörtert.

Untätigkeit der Bundesregierung und der Autoindustrie führt zu Fahrverboten in Berlin

Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz: „Das Verwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung die Berliner Anstrengungen für eine bessere Luft gewürdigt. Sie haben dazu geführt, dass zonenbezogene Fahrverbote vom Gericht als nicht notwendig erachtet werden. Für Straßenabschnitte, an denen die vielen Maßnahmen zur Luftreinhaltung nicht ausreichen, müssen streckenbezogene Fahrverbote in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden. Es geht darum, die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner an diesen besonders belasteten Straßenabschnitten zu schützen.“

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