Das Bundesverfassungsgericht hat heute in Karlsruhe die Einheitsbewertung des Grundbesitzes als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Der Erste Senat hatte über drei Richtervorlagen des Bundesfinanzhofs und zwei Verfassungsbeschwerden zur Frage der Verfassungsmäßigkeit zu befinden. Grundsteuer: Berlins Finanzsenator Kollatz-Ahnen…