Kassenbeiträge für Selbstständige sollen sinken – Mindestbeitragsbemessungsgrenze

Zu Beginn der Verhandlungen für eine Jamaika-Koalition fordern Bündnis 90/Die Grünen und die FDP eine finanzielle Entlastung für Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind und nur ein geringes Einkommen haben. „Wir wollen, dass sich die Krankenkassenbeiträge von Selbstständigen nach deren tatsächlichen Einkommen richten“, erklärte Christine Aschenberg-Dugnus, Mitglied des neuen Bundestags und stellvertretende Landesvorsitzende der FPD in Schleswig-Holstein, gegenüber dem ZDF-Magazin „Frontal 21“ (Sendung am Dienstag, 24. Oktober 2017, 21.00 Uhr).

Hintergrund dieser Forderung sind die derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen für die Mindestbeitragsbemessungsgrenze bei den Kassenbeiträgen. Diese Untergrenze für die Beitragsberechnung liegt derzeit bei etwa 2230 Euro, unabhängig davon, ob der Selbstständige tatsächlich so viel verdient. Daraus resultiert ein monatlicher Krankenkassenbeitrag von etwa 410 Euro. Durch diese Regelung werden vor allem Solo-Selbstständige wie Blumenhändler, Nachhilfelehrer oder Fensterputzer benachteiligt, die auf eigenes Risiko eine Geschäftstätigkeit ausüben. Ihre Zahl hat sich von 1991 bis 2016 von 1,4 auf 2,3 Millionen erhöht.

Eine Senkung der Bemessungsgrenze begrüßen auch die Krankenkassen. „Die neue Koalition sollte jetzt daran gehen, die Bemessungsgrenze für Selbstständige auf 990 Euro abzusenken. Damit wären die Überforderung und eine Überschuldung von Selbstständigen abgewendet“, betonte Kai Behrens, Pressesprecher des Bundesverbandes AOK, gegenüber „Frontal 21“. Die Beitragsschulden bei den gesetzlichen Krankenkassen sind auf Rekordhoch, betragen nach Angaben des Bundesversicherungsamtes bei allen Kassen zusammen mehr als sieben Milliarden Euro. Viele der säumigen Beitragszahler sind Selbstständige.

Kassenbeiträge für Selbstständige sollen sinken – Mindestbeitragsbemessungsgrenze

Bislang scheiterten Reformpläne vor allem an der CDU. Im unionsgeführten Bundesgesundheitsministerium heißt es auf Nachfrage von „Frontal 21“, dass zurzeit geprüft werde, ob und inwieweit Änderungsbedarf bei der Beitragserhebung von Selbstständigen mit geringem Einkommen bestehe.