Geordnete Rückkehr-Gesetz Ausweisungsrecht Kommentar Stephan Mayer

Stephan Mayer, CSU, Parlamentarischer Staatssekretär Innenministerium, heute bei n-tv zum EU-Beschluss, dass Geflüchtete, die schwere Straftaten begangen haben, unter Umständen nicht abgeschoben werden dürfen:

„Ich persönlich bin froh über dieses Urteil. Die Rechtsauffassung der Bundesregierung ist auch bestätigt worden, weil der europäische Gerichtshof nicht nur zum Ausdruck gebracht hat, dass es natürlich ein Abschiebungsverbot gibt in den Fällen, in denen den Personen im Heimatland Folter droht oder eine unmenschliche Behandlung (…). Der EUGH hat klipp und klar festgestellt, dass es sehr wohl möglich und auch im Einklang ist mit der EU-Anerkennungsrichtlinie (…), dass Schutzsuchenden oder auch anerkannten Schutzsuchenden sehr wohl der Schutzstatus verwehrt werden oder aberkannt werden kann, wenn sie sich einer schweren Straftat schuldig machen. Das ist aus meiner Sicht auch die Leitlinie der Bundesregierung. (…) Wir wollen in dem ‚Geordnete Rückkehr-Gesetz‘ unser Ausweisungsrecht auch noch verschärfen, vor allem auch die rechtlichen Möglichkeiten Abschiebehaft oder das Ausreisegewahrsam anzuordnen, erleichtern. (…)“

Stephan Mayer

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Foto: TVNOW