Abschiebungen in Berlin Kommentar Geisel

Zum Thema Rückführungen aus Flüchtlingsunterkünften sagte Berlins Innensenator Andreas Geisel: „Wir setzen geltendes Recht in Berlin weiterhin um. Daran ändern auch jetzt veröffentlichte Presseberichte über eine Weisungslage der Senatsverwaltung für Inneres und Sport nichts. Diese Weisung wurde temporär erlassen, um die kurze Zeit für eine politische Klärung von zwei unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu überbrücken. Es geht im Kern um die Frage, unter welchen Bedingungen die Polizei Berlin im Rahmen von Rückführungen von vollziehbar Ausreisepflichtigen Flüchtlingsunterkünfte betreten und dabei auch unmittelbaren Zwang anwenden darf.

Leider scheiterte eine politische Lösung am Widerstand der für Flüchtlingsunterkünfte verantwortlichen Senatorin Elke Breitenbach. Das bedauere ich sehr, weil damit der politische Streit auf dem Rücken der Polizeibeamtinnen und -beamten ausgetragen wird. So wurden in der Vergangenheit zum Beispiel Polizeibeamte, die in Amtshilfe bei Rückführungen tätig waren, wegen Hausfriedensbruchs angezeigt. Diesen Zustand halte ich für unhaltbar.

Wir brauchen beim Thema Rückführungen keine Eskalation, sondern Besonnenheit. Deswegen habe ich bis zur rechtlichen Klärung aus Fürsorgeaspekten für die eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten eine vorübergehende Weisung erlassen. Ich möchte nicht, dass unsere Polizistinnen und Polizisten bei der Durchsetzung von geltendem Recht von Dritten angezeigt werden. Sie brauchen eine eindeutige und klare Handlungsgrundlage, an die sowohl Polizei als auch Heimbetreiber gebunden sind.

Ich gehe davon aus, dass der Deutsche Bundestag am Ende dieser Woche eine entsprechende Regelung beschließt. Damit erlischt die aktuelle Weisung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.“